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Ausbürgerung - Entlassung aus der bosnien-herzegowinischen Staatsangehörigkeit

PostPosted:Tue Apr 23, 2019 6:22 pm
by julkanailson
Ich hätte eine Anfrage bezüglich dem Thema Negativbescheinigung der bosnischen Staatsbürgerschaft mit dem Ziel Einbürgerung in Deutschland.

Zu meiner Situation: kroatischer Staatsbürger, in Deutschland geboren und aufgewachsen, und möchte mich in Deutschland einbürgern lassen.
Meine beiden Elternteile sind in BiH geboren, wodurch sich das Ganze schwierig gestaltet.

Zur Erklärung meiner Situation am Besten ein paar Sätze, die mir die deutschen Behörden geschrieben haben:

"Die Vorlage einer Negativ-/Nichtbesitzbescheinigung aus dem bosnisch und herzegowinischen Staatsverband wäre derzeit nur dann ausreichend gewesen, wenn lediglich ein Elternteil in Bosnien und Herzegowina geboren wäre.
Dies ist allerdings nicht auf Sie zutreffend, da beide Elternteile (Vater in Sarajevo + Mutter in Bihac) in Bosnien und Herzegowina geboren wurden.
Wie Ihnen bereits schriftlich erläutert wurde, müssen Sie sich zunächst bei den bosnisch und herzegowinischen Behörden registrieren lassen, mit dem Ziel, anschließend das Entlassungsverfahren durchzuführen. Eine Ausnahme diesbezüglich gibt es leider nicht."
Ich habe gehört, man kann das Verfahren mit Ihrer Hilfe erledigen.


Vielen Dank und einen schönen Abend wünsche ich!


Mit freundlichen Grüßen,

Re: Ausbürgerung - Entlassung aus der bosnien-herzegowinischen Staatsangehörigkeit

PostPosted:Tue Apr 23, 2019 8:44 pm
by law
Da li mozes na bosanskom ?

Re: Ausbürgerung - Entlassung aus der bosnien-herzegowinischen Staatsangehörigkeit

PostPosted:Thu Apr 25, 2019 10:25 am
by matrix
Diesen Link anzeigen: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsan ... gkeit.html

Verzicht - Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Nach mehr als 27 Jahren der rechtsanwaltlichen Erfahrung unserer Kanzlei im Bereich der Staatsangehörigkeit, wozu vereinzelt angeführt folgendes gehört:

- Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina,
- Erwerb der Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas,
- Revision der Staatsangehörigkeit,
- Vorschriften aus dem Bereich der standesamtlichen Bücher, des persönlichen Namens, der Reisedokumente,
- die Anerkennung der fremden Gerichtsentscheidungen über Ehescheidung und andere bürgerliche Angelegenheiten,

führen wir hier die häufigsten Fragen und Antworten an:
Die Materie der Staatsangehörigkeit und der standesamtlichen Bücher wird in Bosnien und Herzegowina mit den Bestimmungen aus 90 Rechtsquellen reguliert, unter denen auch Konventionen, Gesetze, untergesetzliche Akten, Regelwerke, Anordnungen und andere auf dem staatlichen und nationalen Niveau erbrachten Vorschriften sind.
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.

Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die Staatsangehörigkeitsaufgabe staatangehörigkeitslos (apatrid) würde, kann die Staatsangehörigkeit nicht verlieren. Und man verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit a) durch den Verzicht, b) durch die Entlassung, c) durch die Abnahme und d) durch das zwischenstaatliche Abkommen.

Der Verzicht auf die b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 19 Absatz 1 des b.-h. Staatsangehörigkeitsgesetzes definiert: Der Bürger, der 18 Jahre alt geworden ist, im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder sie ihm sicher zugesprochen ist, hat ein Recht darauf, auf die b.-h. Staatsangehörigkeit zu verzichten. Absatz 2: Das Kind, das im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, oder im ist dieselbe sicher zugesprochen, verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit auf den Antrag beider Eltern, die der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden sind, oder auf den Antrag eines Elternteils, die der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, bei der Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina ist, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, wen dabei der andere Elternteil gestorben ist oder Elternrecht verloren hat, oder wenn er ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, oder auf den Antrag eines Adoptivelternteils, wenn er der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist und er das Kind vollständig adoptiert hat.

Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, wird auch seine Zustimmung gefordert. Mit dem Absatz 3 ist definiert, dass in Fällen aus den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels die Person die b.-h. Staatsangehörigkeit verliert, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen aus den Absätzen 1 und 2 erfüllt sind und sie der Person den Beschluss über den Verlust der b.-h. Staatsangehörigkeit einreicht.

Mit dem Artikel 20 des Gesetzes ist definiert, dass auf den Antrag der Person, die eine von einem anderen Staate zugesicherte Staatsangehörigkeit nicht erhalten hat, der Beschluss über den Verlust der Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden kann.

Für die Prozedur der Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit sind ein gültiger b.-h. Pass oder ein gültiger b.-h. Personalausweis nicht erforderlich.

Die Fragen haben wir von den häufigen zu dem seltenen angeführt:
Frage: Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Rechtsanwalt ohne mein Kommen nach Bosnien und Herzegowina für mich bei dem Standesamt meine Eheschließung anmelden, den Nachnahmen regulieren, alle Dokumente vorbereiten und die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit durchführen?
Antwort des Anwalts: Ihr Kommen nach Bosnien und Herzegowina ist nicht nötig. Alles, was dafür zu unternehmen nötig ist, können wir aufgrund der uns von Ihnen ausgestellten Vollmacht, die wir Ihnen aufgesetzt zum Unterschreiben und notariellen Beglaubigen zusenden würden.


Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im Staatsbürgerregister von Bosnien und Herzegowina eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde teilt mir aber mit, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, die ich besitze, da meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, aufzugeben habe.
Antwort des Anwalts: Ja, wenn Ihre Eltern (ein oder beide Elternteile) zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besaßen. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Der Art. 37 des Gesetzes sieht ferner vor, dass alle Personen, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina die Staasangehörigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina besaßen, einschliesslich aller Personen, die bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen. In Anbetracht des vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r nach Abstammung von Eltern betrachtet und sind im Geburten- und Staatsbürgerregister naträglich einzutragen, und zwar im Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.


Frage: Wenn das Verzicht auf die Staatsangehörigkeit das Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft, wieviel haben wir dem Staat Bosnien und Herzegowina zu bezahlen, ob die Gebühr für vier Personen oder für eine zu zahlen ist?
Antwort Des Anwalts: Sie bezahlen insgesamt als Familie nur eine Gebühr.


Frage: Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?
Rechtsanwalt antwortet: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“
Frage: Kann ich nach der Beendigung des Verzichtsverfahrens und nach der Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?
Antwort des Anwalts: Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Bosnien und Herzegowina gibt die Person die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit auf, nachdem die zuständige Behörde feststellt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und dieser Person der Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ausgehändigt worden ist. Mit der Aushändigung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist die Person, die im Besitze eines bosnisch-herzegowinischen Reisepasses ist und die Staatsangehörigkeit aufgibt, verpflichtet, ihren bosnisch-herzegowinischen Reisepass dem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.


Frage: Ich lebe in Deutschland / Österreich, neben der Garantie zum Erwerb der deutschen / österreichischen Staatsangehörigkeit besitze ich auch die kroatische Staatsangehörigkeit, da in Anbetracht dessen die administrative Gebühr für den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas nur 110,- EUR beträgt, kann ich diese Prozedur auf diese Art durchführen?
Antwort Des Anwalts: Nur unter der Voraussetzung das Sie weiterhin mit der Aufenthaltsanschrift in Kroatien angemeldet sind - Es ist erforderlich anzumerken, das in Kroatien am 01.01.2013 ein neues Gesetz über Aufenthalt in Kraft getreten ist, das auferlegt, das die Personen, die nicht wirklich an der angegebenen Anschrift in Kroatien leben, verpflichtet sind, sich von den Anschrift abzumelden (eine physische Person eine Anschrift in der EU).


Frage: Kann für ein minderjähriges Kind allein das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführt werden?
Antwort des Anwalts: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit kann nicht für ein mdj. Kind allein durchgeführt werden. Dieses Verfahren muss zusammen mit dem Kind ein Elternteil durchführen lassen, und zwar mit Zustimmung des anderen Elternteils, falls er auf seine Staatsangehörigkeit nicht verzichtet. Ist der andere Elternteil Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich.


Frage: Ich habe eine Ehe im Ausland geschlossen, die auch im Ausland geschieden worden ist. Danach habe erneut im Ausland geheiratet. Nichts davon ist in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Was ist zu tun?
Rechtsanwalt antwortet: Zuerst ist Ihre erste Ehe einzutragen, dann die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils zu beantragen und danach Ihre derzeitige Ehe und Ihren aktuellen Familienamen eintragen zu lassen


Frage: Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Antwort des Anwalts: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.


Frage: Warum sollen Sie um eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina bitten?
Antwort des Anwalts: Die häufigsten Gründe, warum sich die Bürger der Republik Bosnien und Herzegowina entscheiden, einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit einzureichen, sind durch den Zustand des Staates, dessen Zulassung zur Staatsbürgerschaft von einer Person beantragt wird mit der Befreiung von einer anderen Nationalität, die die Person besitzt, motiviert.


Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Rechtsanwalt antwortet: Es ist nicht notwendig, einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweises zu beantragen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen; Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem Staatsangehörigkeitsnachweis in Bosnien und Herzegowina aufscheinen.


Frage: Die administrative Gebühr für den Staat Bosnien und Herzegowina beträgt 430,- EUR - bitte, sagen Sie uns, werden Bruder und Schwester, wenn Sie ohne Eltern die Prozedur machen, für eine Familie gehalten?
Antwort Des Anwalts: Nach dem Gesetz für engere Familienmitglieder - das Ehepaar und die Kinder, wird eine Gebühr bezahlt, unter der Voraussetzung, dass alle an einer Anschrift leben, und für die Kinder, die älter als 23 Jahre sind, ist es erforderlich, die Bestätigung vorzulegen, dass Sie nicht arbeiten, oder dass Sie noch in der Ausbildung sind. Also Bruder und Schwester erfüllen die Voraussetzungen, eine Administrative Gebühr zu zahlen, nur unter der Voraussetzung, das mit ihnen die Prozedur ein der Elternteile macht, und das Sie jünger als 23 Jahre sind und an einer Anschrift leben.


Frage: Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas besitze?
Antwort des Anwalts: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.


Frage: Insofern ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte und die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen, oder die geschenkt bekommen - ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?
Antwort Des Anwalts: Als der Staatsangehörige der Bundes Republik Deutschland können Sie ohne irgendwelche Einschränkung an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben - es gilt das Prinzip der Reziprozität.


Frage: Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas besitze?
Antwort des Anwalts: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.


Frage: Ich will das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit für mich und für mein mdj. Kind durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren für sich nicht durchführen lassen.
Antwort des Anwalts: Das Verzichtsverfahren wird mit Zustimmung beider Eltern des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig.
Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit einzureichen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde einzureichen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist der gerichtliche Beschluss über den Entzug des Sorgerechts einzureichen.
Es reicht nicht aus, wenn mit dem Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.


Frage: Können Sie für mich die Bestätigung erwirken, das ich keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas bin, wenn, obwohl meine Eltern im Moment meiner Geburt die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, ich nicht in das Geburtsregister und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eingetragen wurde?
Antwort des Anwalts: Eine solche Bestätigung, dass sie keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas sind, kann auf staatlicher Ebene nicht ausgestellt werden; es gibt kein zuständiges Organ, das eine solche Evidenz hätte. Aber es ist möglich, von dem Standesamt, wo Ihre Eltern geführt werden, die Bestätigung zu bekommen, dass Sie keine Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas haben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, dass Sie ein Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Eltern haben, das wird die Behörde im Ausland veranlassen, das Sie sich nachträglich in das Geburts- und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eintragen und danach die Prozedur des Verzichtes auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen.


Frage: Ist es irgendwie möglich, die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten?
Antwort des Anwalts: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit Ihrer Gesetzgebung verboten ist.
Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht und Staatsbürgerschaft – was ist damit?
Antwort des Anwalts: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.


Frage: Was brauche ich, um auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas zu verzichten?
Antwort des Anwalts: Das Erste und das Wichtigste ist es, dass Sie die Garantie haben sollen, dass Ihnen die Staatsangehörigkeit zugeteilt wird oder dass Sie die andere Staatsangehörigkeit schon erworben haben, wie auch dass Sie die Genehmigung zum uneingeschränkten Aufenthalt haben.


Frage: Wenn ich auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tot erben?
Antwort des Anwalts: Die ausländischen Staatsbürger werden hinsichtlich des Erbrechtes den Bürgern Bosnien und Herzegowinas gleichgesetzt, es gibt keine Einschränkungen für die ausländischen Staatsangehörigen hinsichtlich der Erbschaft.
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac wird von der Deutschen Botschaft, Botschaft der Vereinigten Staaten, Botschaft des Vereinigten Königreichs, von der Österreichischen, Italienischen und Schweizer Botschaft empfohlen.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Procedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten vor Gericht in Bosnien und Herzegowina, insofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

Rechtsanwalt Prnjavorac berät im Bereich des Einbürgerungs- und Ausländerrechtes bundesweit.

Bosnien und Herzegowina